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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 6 AS 304/19   

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https://dejure.org/2021,58780
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 6 AS 304/19 (https://dejure.org/2021,58780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2021 - L 6 AS 304/19 (https://dejure.org/2021,58780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - L 6 AS 304/19 (https://dejure.org/2021,58780)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 6 AS 304/19
    Ergänzend verweist er auf § 72 Abs. 2 (Satz 3) Finanzgerichtsordnung (FGO) und macht (unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes [BGH] vom 07.06.2001, I ZR 157/98) geltend, dass er die Rücknahmeerklärung zurückgenommen habe und diese damit unwirksam (geworden) sei.

    Auch auf das Urteil des BGH (vom 07.06.2001, I ZR 157/98) kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen, weil er die Klage ausdrücklich zurückgenommen (und nicht für erledigt erklärt) hat, was zwingend die Rechtsfolge des § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG auslöst (vgl. B. Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 102 Rn. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2023 - L 3 AS 476/23
    Eine Anfechtung, ein Widerruf oder ein Ungeschehenmachen dieser Klagerücknahme auf sonstige Weise ist nicht möglich, da sie als Prozesshandlung grundsätzlich weder widerrufbar noch wegen Irrtums anfechtbar ist (BSG, Beschluss vom 19.03.2002 - B 9 V 75/01 B, juris Rn. 3; BSG, Beschluss vom 24.04.2003 - B 11 AL 33/03 B, juris Rn. 3; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2021 - L 6 AS 304/19, juris Rn. 14; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2020 - L 5 P 135/19, juris Rn. 31).

    Nur ausnahmsweise ist im sozialgerichtlichen Verfahren der Widerruf einer Prozesserklärung möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 179 oder § 180 SGG in Verbindung mit §§ 578 ff. ZPO vorliegen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2021 - L 6 AS 304/19, juris Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2023 - L 3 AS 475/23
    Eine Anfechtung, ein Widerruf oder ein Ungeschehenmachen dieser Klagerücknahme auf sonstige Weise ist nicht möglich, da sie als Prozesshandlung grundsätzlich weder widerrufbar noch wegen Irrtums anfechtbar ist (BSG, Beschluss vom 19.03.2002 - B 9 V 75/01 B, juris Rn. 3; BSG, Beschluss vom 24.04.2003 - B 11 AL 33/03 B, juris Rn. 3; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2021 - L 6 AS 304/19, juris Rn. 14; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2020 - L 5 P 135/19, juris Rn. 31).

    Nur ausnahmsweise ist im sozialgerichtlichen Verfahren der Widerruf einer Prozesserklärung möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 179 oder § 180 SGG in Verbindung mit §§ 578 ff. ZPO vorliegen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2021 - L 6 AS 304/19, juris Rn. 15).

  • BSG, 10.02.2022 - B 4 AS 1/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Ablehnung eines

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2021 - L 6 AS 304/19 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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